Rechtsprechung
BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bezeichnung "als Abkömmling" eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit - Rechtslage bezüglich des Kreises der Aussiedler
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1998 - 13 S 1855/96
- BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95
Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (Beschluß vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 m.w.N.).Es ist nicht erkennbar, daß die Klärung der genannten Frage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft Bedeutung haben könnte (vgl. Beschluß vom 20. September 1995, a.a.O. m.w.N.); die Aufnahmeverfahren unter der Geltung des Aussiedleraufnahmegesetzes sind abgeschlossen.
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Es ist, wie ausgeführt, nicht einmal dargetan und ersichtlich, daß die Klärung auch nur für eine erhebliche Anzahl von Fällen bedeutsam wäre (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15) Schließlich unterscheidet sich die für Spätaussiedler seit Anfang 1993 geltende Rechtslage von der hier maßgeblichen so erheblich, daß sich die aufgeworfene Frage für sie nicht in gleicher Weise wie hier stellen würde (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712 [BVerwG 20.12.1995 - 6 B 35/95]). - BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Für Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG finden zwar die vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften nach der Übergangsvorschrift des § 100 BVFG mit bestimmten Maßgaben weiterhin Anwendung (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 [BVerwG 16.02.1993 - 9 C 25/92]).
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Der Verwaltungsgerichtshof hat dagegen das tatbestandliche Erfordernis des Art. 116 Abs. 1 GG, daß die familiäre Verbundenheit mit dem aufgenommenen vertriebenen Volksdeutschen den wesentlichen Grund für die Aufnahme des Abkömmlings bildet (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 [BVerwG 12.05.1992 - 1 C 54/89]), für erfüllt erachtet, weil die Klägerin gemeinsam mit ihrem Vater als Vertriebenem deutscher Volkszugehörigkeit die Aufnahme begehrt und erhalten habe und mit ihren Eltern gemeinsam in das Bundesgebiet eingereist sei sowie, was hier entscheidend sei, nach § 94 BVFG a.F. einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet gehabt habe. - BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht, …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Es ist, wie ausgeführt, nicht einmal dargetan und ersichtlich, daß die Klärung auch nur für eine erhebliche Anzahl von Fällen bedeutsam wäre (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15) Schließlich unterscheidet sich die für Spätaussiedler seit Anfang 1993 geltende Rechtslage von der hier maßgeblichen so erheblich, daß sich die aufgeworfene Frage für sie nicht in gleicher Weise wie hier stellen würde (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712 [BVerwG 20.12.1995 - 6 B 35/95]). - BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96
Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98
Streitwertbeschluss: Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 25 Abs. 2, § 13 Abs. 1 GK (vgl. Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 234.96 - Buch holz 360 § 13 GKG Nr. 93).
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2000 - 10 S 3032/98
Entscheidungszuständigkeit für Aufenthaltsgenehmigung bzw Zuzugsgenehmigung von …
Der Zulassung der Revision steht nicht entgegen, dass es sich - wenn § 94 BVFG a.F. entsprechend der Auffassung der Klägerin weiterhin auf Personen im Sinne der §§ 1 bis 3 BVFG Anwendung finden würde - um auslaufendes Recht handeln würde (vgl. hierzu BVerwGE, Beschl. v. 17.07.1998 - 1 B 68.98).Jedenfalls wäre die Klärung für eine erhebliche Anzahl von Fällen bedeutsam (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Beschl. v. 17.07.1998, a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen …
Diese Frage wäre bezogen auf die Ausdeutung der Rechtswirkungen einer Registrierungsbescheinigung, die nach zum 30. Juni 1990 ausgelaufenem Recht zu erteilen und zu einer Rechtslage vor der Neuordnung des Vertriebenenrechts zum 1. Juli 1990, 1. Januar 1991 bzw. zum 1. Januar 1993 zu beurteilen war, und betrifft ungeachtet dessen, dass Art. 116 Abs. 1 Satz 1 GG selbst unverändert fortgilt eine Frage ausgelaufenen Rechts (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 1998 BVerwG 1 B 68.98 und vom 17. August 1999 BVerwG 1 B 47.99 Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 27 ). - BVerwG, 17.08.1999 - 1 B 47.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfrage des revisiblen …
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00
Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als …
Offen gelassen BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1999 - 1 B 47/99 -, juris, und vom 17. Juli 1998 - 1 B 68.98 - a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 4. März 1999 - 13 S 313/97 -, juris, vom 4. März 1999 - 13 S 1228/96 -, juris = DVBl 1999, 1231 f. (nur Leitsätze), und vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, a. a. O., 1217; vgl. auch für Fälle, in denen den Abkömmlingen eine Übernahmegenehmigung erteilt worden ist: OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die …
Offen gelassen BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1999 - 1 B 47/99 -, juris, und vom 17. Juli 1998 - 1 B 68.98 - a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 4. März 1999 - 13 S 313/97 -, juris, vom 4. März 1999 - 13 S 1228/96 -, juris = DVBl 1999, 1231 f. (nur Leitsätze), und vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, a. a. O., 1217; vgl. auch für Fälle, in denen den Abkömmlingen eine Übernahmegenehmigung erteilt worden ist: OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -. - BVerwG, 31.03.2000 - 1 B 16.00 Die Aufnahme von Ehegatten und Abkömmlingen deutscher Volkszugehöriger, die nach dem 31. Dezember 1992 die Vertreibungsgebiete verlassen (Spätaussiedler i.S. von § 4 BVFG ), ist durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz neu gestaltet worden (vgl. § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 2 , § 8 Abs. 1 , § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG ; vgl. hierzu und zum folgenden auch die Beschlüsse vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 68.98 - sowie vom 17. August 1999 und 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 47.99 -).
- BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
Endgültige Feststellung der Aussiedlereigenschaft - Voraussetzungen für die …
Die Aufnahme von Ehegatten und Abkömmlingen deutscher Volkszugehöriger, die nach dem 31. Dezember 1992 die Vertreibungsgebiete verlassen (Spätaussiedler i.S. von § 4 BVFG), ist durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz neu gestaltet worden (vgl. § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG; vgl. hierzu und zum folgenden auch die Beschlüsse vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 68.98 - sowie vom 17. August 1999 und 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 47.99 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - 2 A 5137/98
Versagung eines begehrten vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheides wegen …
Der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1998 - 1 B 68.98 - kann schon deshalb nicht zu rechtlichen Schwierigkeiten bei der Beurteilung des vorliegenden Falles führen, weil der Beschluss sich allein zu der Frage verhält, unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme der Ausländerbehörde eine Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG darstellen kann, während hier ein Anspruch auf Aufnahme im Wege der §§ 26, 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG in Rede steht.